Die praktische Tragschrauber-Ausbildung

Die Flugausbildung besteht aus drei verschiedenen Abschnitten, die dich auf die Prüfung vorbereiten.

Nach Scheinerhalt gibt es Mindestanforderungen, die man erfüllen sollte um seine SPL-Lizenz "am Leben" zu erhalten.

Abschnitt 1

  • Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug
  • Bodeneinweisung
  • Vorflugcheck
  • Anlassen
  • Rollen
  • Handhabung Prerotator
  • Rollübungen mit drehendem Rotorsystem
  • Start
  • flache Überflüge
  • Steigflug
  • Horizontalflug
  • Kurven
  • Langsamflug
  • Sackflug
  • Sinkflug
  • Platzrunde
  • Durchstarten
  • Landung
  • Landungen unter besonderen Bedingungen
  • tiefe Überflüge mit seitlichem Positionswechsel
  • Notlandeübungen
  • Beenden des Fluges
  • Abbremsen des Rotorsystems
  • Alleinflug (veränderte Gewichtssituation)

Abschnitt 2

  • Flugausbildung bis zur Überlandflugreife
  • Ziellandeübungen
  • Außenlandeübungen
  • Wiederholungen im Alleinflug
  • Übungen zur terrestrischen Navigation
  • Anflug von anderen Flugplätzen
  • Flüge außerhalb des Platzes ohne Fluglehrer
  • erster Überlandflug

Abschnitt 3

  • Übungen bis zur Prüfungsreife
  • Ziellandeübungen unter verschiedenen Bedingungen
  • Starts und Landungen auf fremden Flugplätzen
  • weitere Überlandflüge

Mindestanforderungen Praxis:

„Fußgänger“ ohne Vorerfahrung (§ 42 LuftPersV)

Flug mit dem Tragschrauber über den Kölner Flughafen, Flugschule Flugluft

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 30 h Flugausbildung auf Tragschraubern, mind. 150 Starts und Landungen, mind 10 h mit Fluglehrer und mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Landungen im Soloflug.

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen

  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer

  • Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)

  • mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz

  • die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch