Vorgaben für die Reaktivierung einer vorhandenen aber abgelaufenen Lizenz

Du hast eine Ultraleicht-Piloten-Lizen bzw. einen UL-Flugschein der abgelaufen ist? Kein Problem! Wir aktivieren gemeinsam mit unseren Fluglehrern deine Flug-Lizenz wieder.

Was musst du tun um deine UL-Lizenz wieder zu aktivieren und endliche wieder fliegen zu können?

  • Du benötigst ein gültiges Medical (Tauglichkeitszeugnis Klasse 2)
  • Du fliegst mit unseren Fluglehrern einige Flugstunden auf einem unserer Ultraleichflugzeuge (Dreiachser) bis du wieder gut genug fliegen kannst und du dich sicher fühlst.
  • zum Abschluss erfolgt eine Prüfung vor einem Prüfungsrat

Gültigkeit und Verlängerung der Lizenz zum Führen von Dreiachsern (UL-Flugzeugen)

Die Lizenz für Dreiachser wird mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten erteilt. Sie ist nur in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 gültig (vgl. § 24d LuftVZO)

Die Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem UL-Flugzeuges ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.

Die oben genannten Voraussetzungen sind auch die Kriterien, die zur Lizenzverlängerung nachgewiesen werden müssen. Im Bereich Ausbildung sind Dreiachser aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge besonderer Bauart. Die Gültigkeit der Lizenz richtet sich daher nach LuftPersV § 45 Abs. 1 bis 3 und 5, wobei die erforderlichen Flugstunden ausschließlich auf Dreiachsern nachzuweisen sind.