Vorgaben für den Dreiachser-Scheinerhalt

  • innerhalb von 24 Monaten mindestens 12 Flugstunden auf Ultraleichflugzeugen (Dreiachser)
  • 12 Starts und 12 Landungen
  • ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers (Nachweis im Flugbuch)

Gültigkeit und Verlängerung der Lizenz zum Führen von Dreiachsern (UL-Flugzeugen)

Die Lizenz für Dreiachser wird mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten erteilt. Sie ist nur in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 gültig (vgl. § 24d LuftVZO)

Die Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem UL-Flugzeuges ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.

Die oben genannten Voraussetzungen sind auch die Kriterien, die zur Lizenzverlängerung nachgewiesen werden müssen. Im Bereich Ausbildung sind Dreiachser aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge besonderer Bauart. Die Gültigkeit der Lizenz richtet sich daher nach LuftPersV § 45 Abs. 1 bis 3 und 5, wobei die erforderlichen Flugstunden ausschließlich auf Dreiachsern nachzuweisen sind.