Umschüler - zum SPL Dreiachser / Ul-Flugzeug Flugschein

was muss ich tun für die Ultraleichflugzeug-Piloten-Lizenz?

Flug mit dem Tragschrauber über die düsseldorfer Altstadt, Flugschule Flugluft
Düsseldorfer Hafen

UL-Tragschrauber, PPL-A, PPL-B, PPL-C mit TMG (Klassenberechtigung für Reisemotorsegler)

Theorie (§ 42 LuftPersV):

Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Pyrotechnik)
Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Praxis (§ 42 LuftPersV):

Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt.
Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Dreiachser durchgeführt und dokumentiert werden.
Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

Zur Lizenzerteilung einzureichende Dokumente:

 

  • Antrag auf Erteilung der Lizenz
    Formular: DULV - Antrag auf Erteilung einer Lizenz
  • Ausbildungsmeldung
    Formular: DULV - Ausbildungmeldung
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Nachweis über bestandene Theorieprüfung (ausgefüllte und vom Ausbildungsleiter ausgewertete und unterschriebene Theorie-Fragebögen Modul II)
  • Ausbildungsnachweisheft (oder vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3-9)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung
    Formular: DULV - Prüfprotokoll Praxis für Dreiachser
  • Kopie der gültigen Lizenz
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Gegebenenfalls Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis mit Sprachnachweis

PPL-C / PPL-H

Theorie (§ 42 LuftPersV):

Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Pyrotechnik)

Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Praxis (§ 42 LuftPersV):

Es gelten die Bestimmungen der gültigen Version des Ausbildungshandbuches mit folgenden Erleichterungen:

Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit (davon werden max. 20 h auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern angerechnet), mind. 100 Starts und Landungen auf Tragschraubern, mind 5 h mit Fluglehrer, mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

Zur Lizenzerteilung einzureichende Dokumente:
  • DULV - Antrag auf Erteilung einer Lizenz
  • DULV - Ausbildungmeldung
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Nachweis über bestandene Theorieprüfung (ausgefüllte und vom Ausbildungsleiter ausgewertete und unterschriebene Theorie-Fragebögen Modul II)
  • Ausbildungsnachweisheft (oder vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3-9)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung
    Formular: DULV - Prüfprotokoll Praxis für Dreiachser
  • Kopie der gültigen Lizenz
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Gegebenenfalls Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis mit Sprachnachweis

UL-Trike

Theorie (§ 42 LuftPersV):

Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Pyrotechnik)

Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Praxis (§ 42 LuftPersV):

Es gelten die Bestimmungen der gültigen Version des Ausbildungshandbuches mit folgenden Erleichterungen:

Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit (davon werden max. 5 h auf UL-Trike angerechnet), mind. 150 Starts und Landungen, mind. 10 h mit Fluglehrer und 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

Zur Lizenzerteilung einzureichende Dokumente:
  • DULV - Antrag auf Erteilung einer Lizenz
  • DULV - Ausbildungmeldung
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Nachweis über bestandene Theorieprüfung (ausgefüllte und vom Ausbildungsleiter ausgewertete und unterschriebene Theorie-Fragebögen Modul II)
  • Ausbildungsnachweisheft (oder vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3-9)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung
    Formular: DULV - Prüfprotokoll Praxis für Dreiachser
  • Kopie der gültigen Lizenz
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Gegebenenfalls Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis mit Sprachnachweis

Motorschirm / Motorschirm-Trike

Theorie (§ 42 LuftPersV):

Für Inhaber einer Lizenz für Motorschirme oder Motorschirm-Trike bezieht sich die Theorieausbildung und -prüfung auf die Fächer Navigation, Luftrecht (nur Prüfung), Technik und Verhalten i.b.F. und Pyrotechnik. Die Theorieprüfung in diesen Fächern ist vor einem Prüfungsrat abzulegen.

Praxis (§ 42 LuftPersV):

Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit auf Tragschrauber,mind. 150 Starts und Landungen, mind. 10 h mit Fluglehrer und 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer 
  • Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz.
  • die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.
Zur Lizenzerteilung einzureichende Dokumente:

DHV-B Schein für Hängegleiter / Gleitsegeln

Theorie (§ 42 LuftPersV):

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Navigation

Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen), Pyrotechnik

Theorieprüfung durch den Prüfungsrat

Praxis (§ 42 LuftPersV):

Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und Landungen, mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen. 

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer 
  • Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandungauf einem anderen Flugplatz. 
  • Die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.
Zur Lizenzerteilung einzureichende Dokumente: