Voraussetzungen UL-Flugzeug-Ausbildung

Du bist "Fußgänger" und interessierts dich für die Ausbildung zum Ultraleichtflugzeug Piloten und hast noch keine fliegerische Ausbildung? Dann bist du hier genau richtig!

Hier findest du alle notwendigen Infomationen die als Voraussetzung zum Beginn der Aubildung SPL Dreiachser erfüllt werden müssen. Selbstverständlich helfen und unterstützen wir dich bei allen Formalitäten und eventuellen Unwegbarkeiten.

Mindestalter

Um die Ausbildung zum Ultraleicht-Flugzeug-Piloten anzufangen musst du mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Dreiachser-Lizenz kann dir ab einem Alter von 17 Jahren ausgestellt werden.

Fliegerärtztliches Tauglichkeitszeugnis (LAPL)

Eine der wichtigsten Voraussetzungen um Ultraleicht-Flugzeug (Luftsportgeräteführer) zu werden ist die Erlangung der der von einem Fliegerarzt bestätigten fliegerärztlichen Tauglichkeit. Die erste Untersuchung ist etwas umfangreicher und umfasst Themen wie z.B. - Herzrhythmusstörungen - Herz und Kreislauf - Bewegungsapparat - Atmungsorgane - Hals Nase Ohren. Außerdem wird noch eine Untersuchung von einem Augenarzt gefordert.

Das LAPL Tauglichkeitszeugnis ist bis zu einem Alter von 40 Jahren 5 Jahre und ab einem Alter von 40 Jahren 2 Jahre gültig.

Wenn man einmal die Tauglichkeit zugesprochen bekommen hat, wird eine etwas weniger umfangreiche Untersuchung in bestimmten Zeitabständen (abhängig vom Alter, 2-5 Jahre) notwendig sein. Normalerweise ist das Erlangen der Tauglichkeit bei einem durchschnittlich gesunden Menschen kein Problem. Der Arzt ist bei seiner Entscheidung an die Richtlinien für die Tauglichkeitsfeststellung gebunden. Diese sind veröffentlicht in den Nachrichten für Luftfahrer II.

Voraussetzungen für die Erteilung deiner Dreiachser (Ultraleichtflugzeug) Lizenz

Folgende Unterlagen sind beim DULV für die Erteilung beim DULV einzureichen: