Die praktische Tragschrauber-Ausbildung
Die Flugausbildung besteht aus drei verschiedenen Abschnitten, die dich auf die Prüfung vorbereiten.
Nach Scheinerhalt gibt es Mindestanforderungen, die man erfüllen sollte um seine SPL-Lizenz "am Leben" zu erhalten.
Abschnitt 1
- Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug
- Bodeneinweisung
- Vorflugcheck
- Anlassen
- Rollen
- Handhabung Prerotator
- Rollübungen mit drehendem Rotorsystem
- Start
- flache Überflüge
- Steigflug
- Horizontalflug
- Kurven
- Langsamflug
- Sackflug
- Sinkflug
- Platzrunde
- Durchstarten
- Landung
- Landungen unter besonderen Bedingungen
- tiefe Überflüge mit seitlichem Positionswechsel
- Notlandeübungen
- Beenden des Fluges
- Abbremsen des Rotorsystems
- Alleinflug (veränderte Gewichtssituation)
Abschnitt 2
- Flugausbildung bis zur Überlandflugreife
- Ziellandeübungen
- Außenlandeübungen
- Wiederholungen im Alleinflug
- Übungen zur terrestrischen Navigation
- Anflug von anderen Flugplätzen
- Flüge außerhalb des Platzes ohne Fluglehrer
- erster Überlandflug
Abschnitt 3
- Übungen bis zur Prüfungsreife
- Ziellandeübungen unter verschiedenen Bedingungen
- Starts und Landungen auf fremden Flugplätzen
- weitere Überlandflüge
Mindestanforderungen Praxis:
„Fußgänger“ ohne Vorerfahrung (§ 42 LuftPersV)
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 30 h Flugausbildung auf Tragschraubern, mind. 150 Starts und Landungen, mind 10 h mit Fluglehrer und mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Landungen im Soloflug.
Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.
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Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
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Außenlandeübungen mit Fluglehrer
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Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
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mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
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die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch