Umschüler - zum SPL Dreiachser / Ul-Flugzeug Flugschein
was muss ich tun für die Ultraleichflugzeug-Piloten-Lizenz?
UL-Tragschrauber, PPL-A, PPL-B, PPL-C mit TMG (Klassenberechtigung für Reisemotorsegler)
Theorie (§ 42 LuftPersV):
Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Pyrotechnik)
Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.
Praxis (§ 42 LuftPersV):
Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt.
Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Dreiachser durchgeführt und dokumentiert werden.
Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.
Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.
Zur Lizenzerteilung einzureichende Dokumente:
- Antrag auf Erteilung der Lizenz
Formular: DULV - Antrag auf Erteilung einer Lizenz - Ausbildungsmeldung
Formular: DULV - Ausbildungmeldung - Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Nachweis über bestandene Theorieprüfung (ausgefüllte und vom Ausbildungsleiter ausgewertete und unterschriebene Theorie-Fragebögen Modul II)
- Ausbildungsnachweisheft (oder vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3-9)
- Nachweis über bestandene Praxisprüfung
Formular: DULV - Prüfprotokoll Praxis für Dreiachser - Kopie der gültigen Lizenz
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Gegebenenfalls Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis mit Sprachnachweis
PPL-C / PPL-H
Theorie (§ 42 LuftPersV):
Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Pyrotechnik)
Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.
Praxis (§ 42 LuftPersV):
Es gelten die Bestimmungen der gültigen Version des Ausbildungshandbuches mit folgenden Erleichterungen:
Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit (davon werden max. 20 h auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern angerechnet), mind. 100 Starts und Landungen auf Tragschraubern, mind 5 h mit Fluglehrer, mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.
Zur Lizenzerteilung einzureichende Dokumente:
- DULV - Antrag auf Erteilung einer Lizenz
- DULV - Ausbildungmeldung
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Nachweis über bestandene Theorieprüfung (ausgefüllte und vom Ausbildungsleiter ausgewertete und unterschriebene Theorie-Fragebögen Modul II)
- Ausbildungsnachweisheft (oder vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3-9)
- Nachweis über bestandene Praxisprüfung
Formular: DULV - Prüfprotokoll Praxis für Dreiachser - Kopie der gültigen Lizenz
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Gegebenenfalls Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis mit Sprachnachweis
UL-Trike
Theorie (§ 42 LuftPersV):
Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Pyrotechnik)
Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.
Praxis (§ 42 LuftPersV):
Es gelten die Bestimmungen der gültigen Version des Ausbildungshandbuches mit folgenden Erleichterungen:
Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit (davon werden max. 5 h auf UL-Trike angerechnet), mind. 150 Starts und Landungen, mind. 10 h mit Fluglehrer und 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.
Zur Lizenzerteilung einzureichende Dokumente:
- DULV - Antrag auf Erteilung einer Lizenz
- DULV - Ausbildungmeldung
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Nachweis über bestandene Theorieprüfung (ausgefüllte und vom Ausbildungsleiter ausgewertete und unterschriebene Theorie-Fragebögen Modul II)
- Ausbildungsnachweisheft (oder vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3-9)
- Nachweis über bestandene Praxisprüfung
Formular: DULV - Prüfprotokoll Praxis für Dreiachser - Kopie der gültigen Lizenz
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Gegebenenfalls Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis mit Sprachnachweis
Motorschirm / Motorschirm-Trike
Theorie (§ 42 LuftPersV):
Für Inhaber einer Lizenz für Motorschirme oder Motorschirm-Trike bezieht sich die Theorieausbildung und -prüfung auf die Fächer Navigation, Luftrecht (nur Prüfung), Technik und Verhalten i.b.F. und Pyrotechnik. Die Theorieprüfung in diesen Fächern ist vor einem Prüfungsrat abzulegen.
Praxis (§ 42 LuftPersV):
Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit auf Tragschrauber,mind. 150 Starts und Landungen, mind. 10 h mit Fluglehrer und 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.
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Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
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Außenlandeübungen mit Fluglehrer
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Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
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mind. drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz.
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die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.
Zur Lizenzerteilung einzureichende Dokumente:
- DULV - Antrag auf Erteilung einer Lizenz
- Ausbildungsmeldung (bei Ausbildungsbeginn von der Flugschule einzureichen)
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde
- DULV - Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- Ausbildungsnachweisheft
bzw. vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus - Nachweis über bestandene Praxisprüfung: DULV - Prüfprotokoll Praxis für Dreiachser
- Gegebenenfalls ein Nachweis über Funksprechfunkzeugnis und zugehörige Sprachprüfung (Level4 oder höher)
DHV-B Schein für Hängegleiter / Gleitsegeln
Theorie (§ 42 LuftPersV):
Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Navigation
Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen), Pyrotechnik
Theorieprüfung durch den Prüfungsrat
Praxis (§ 42 LuftPersV):
Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und Landungen, mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.
-
Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
-
Außenlandeübungen mit Fluglehrer
-
Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
-
mind. drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandungauf einem anderen Flugplatz.
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Die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.
Zur Lizenzerteilung einzureichende Dokumente:
- DULV - Antrag auf Erteilung einer Lizenz
- Ausbildungsmeldung (bei Ausbildungsbeginn von der Flugschule einzureichen)
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde
- DULV - Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- Ausbildungsnachweisheft
bzw. vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus - Nachweis über bestandene Praxisprüfung: DULV - Prüfprotokoll Praxis für Dreiachser
- Gegebenenfalls ein Nachweis über Funksprechfunkzeugnis und zugehörige Sprachprüfung (Level4 oder höher)